Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen - seit 2013 gesetzliche Verpflichtung
Laut § 4 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchuG) ist Arbeit so zu gestalten, dass Gefährdungen für Leben und Gesundheit vermieden oder möglichst gering gehalten werden. Belastungen für die Psyche der MA zählen ebenso dazu. Diese spielen auch für körperliche bzw. psychosomatische Erkrankungen eine entscheidende Rolle. Seit Ende 2013 fordert das Arbeitsschutzgesetz explizit die Berücksichtigung der psychischen Belastung in der zum Arbeitsschutz und zur Fürsorgepflicht der Arbeitgeber gehörenden Gefährdungsbeurteilung. Arbeitgeber sind seitdem verpflichtet, eine "Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen" (GB Psych) vorzunehmen, um mögliche Gefährdungen, die sich aus der psychischen Belastung bei der Arbeit der Beschäftigten ergeben können, zu ermitteln, zu kontrollieren und zu beheben - und dies derart zu dokumentieren, dass ein logischer und sauberer Nachweis über die entsprechenden Maßnahmen erbracht werden kann.
Worum geht es?
In der gesetzlich vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen geht es konkret darum, zu analysieren, wie sich die Gestaltung von Arbeit, Arbeitsbedingungen und Arbeitsplatz kurz-, mittel- und auch langfristig auf die Psyche und die Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auswirkt. Gefordert sind nachfolgend entsprechende Maßnahmen und kontinuierliche Anpassungen im Betrieb, mit dem Ziel, gesundheitsförderliche Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiter zu schaffen. Gut gestaltet, betriebsspezifisch umgesetzt und ihrer Wirksamkeit kontrolliert, unterstützt die Gefährdungsbeurteilung - auch vorab vielleicht etwas irritierten - Unternehmen langfristig dabei, den permanenten Veränderungen der Arbeitswelt angemessen zu begegnen und Verbesserungsprozesse anzustoßen.
Bedeutung & Wesen möglicher psychischer Belastungen
Die inhaltliche Bedeutung der zu beurteilenden psychischen Belastungen ist in der DIN EN ISO 10075 definiert. Unter "psychischer Belastung" wird nach der DIN EN ISO 10075-1 die Gesamtheit der
erfassbaren Einflüsse verstanden, die von außen auf den Menschen zukommen, auf ihn psychisch einwirken und zu sogenannten "Beanspruchungsfolgen" führen, die positiv oder negativ geartet sein
können. Nach Beschluss des Bundesarbeitsgerichts ist die „geistig-psychische Integrität des Arbeitnehmers“ ein weiteres Ziel der Gefährdungsbeurteilung. Psychische Belastungen bei der
Arbeit umfassen eine Vielzahl unterschiedlicher psychisch bedeutsamer Einflüsse, etwa die Arbeitsintensität, die soziale Unterstützung am Arbeitsplatz sowie die Dauer, Lage und Verteilung der
Arbeitszeit. Aber auch Umgebungsfaktoren wie Lärm, Beleuchtung und Klima zählen dazu.
Umfang der Gefährdungsanalyse
Rein rechtlich betrachtet, ist es ausreichend, sich bei der Gefährdungsbeurteilung darauf zu konzentrieren, was der Gesetzgeber konkret fordert. Darüber hinaus kann eine Gefährdungsbeurteilung
aber auch als motivatorische und leistungsfördernde Maßnahme durchgeführt werden, womit die sonst nur rein gesetzliche Maßnahme direkt doppelt Sinn macht: Verpflichtung erfüllen + Mehrwert:
Psychologischer und betriebswirtschaftlicher Mehrwert der Gefährdungsbeurteilung
Neben der Umsetzung der gesetzlich vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilung gibt es einen besonderen Mehrwert: Die Förderung des Wohls der Mitarbeiter sowie die Steigerung von Motivation und
Arbeitsleistung durch eine optimal gestaltete Arbeitssituation. Die Gefährdungsbeurteilung hilft, Fehlbeanspruchungen und unnötige Belastungen möglichst zu vermeiden und die Arbeitsbedingungen
derart zu verbessern, dass die Mitarbeiter gesund bleiben und zugleich leistungsfähiger werden. Durch eine gut gemachte Gefährdungsbeurteilung steigern Unternehmen Zufriedenheit, Motivation,
Leistungsfähigkeit, Arbeitsqualität, Gesundheit und Effizienz.
Ausgeglichene, gesündere, belastbare, leistungsbereite und leistungsfähige motivierte Mitarbeiter
Wer psychische Belastungen im Arbeitsumfeld kennt und bewusst eingrenzt, der sorgt zugleich für ausgeglichenere, gesündere, belastbare und leistungsfähige motivierte Mitarbeiter. Dabei setzt
bereits die Einbindung bzw. Beteiligung der Mitarbeiter ein deutliches motivierendes Zeichen der Fürsorge - denn man kümmert sich: Allein durch das Tätigen der Gefährdungsbeurteilung selbst,
erleben die Mitarbeiter - sofern man es denn gut macht - Empathie für sie und ihre Bedürfnisse. Denn man hört ihnen zu, bindet sie in die Gefährdungsanalyse ein und motiviert allein so - durch
Einbindung und Beteiligung sowie durch Zuhören, Ernstnehmen und sauber kommuniziertes Änderungs-Engagement zu höheren Leistungen.
Die Logik
Hinzu kommt eine einfache Logik: Nur wer psychisch widerstandsfähig ist, bewältigt Stress und Belastungen. Unternehmen sollten die Arbeitsbedingungen und das Betriebsklima folglich so
gestalten, dass sich ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wohl fühlen. Denn nur in einer positiven Atmosphäre mit Wertschätzung und Sinnhaftigkeit bleiben Menschen psychisch gesund und engagiert
- und können so mit voller Kraft zum Unternehmenserfolg beitragen. Fazit: Gut und professionell gemacht, ist eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen (GB Psych) keine lästige
Pflichtaufgabe - sie bewirkt konkrete und deutliche Verbesserungen und letztendlich eine höhere Qualität und Produktivität sowie reduzierte Arbeitsausfälle. Stimmt die Qualität der Analyse, so
können auch die Ursachen der festgestellten Belastungen erkannt und durch zielgerichtete Maßnahmen behoben werden.
Know-how
Die Erfassung und Auswertung psychischer Belastungen erfordert neben einer gründlichen Ausbildung der mit der Analyse beauftragten Personen auch eine sorgfältige Vor- und Nachbereitung des gesamten Prozesses. Um unnötige und schadhafte psychische Belastungen zu erkennen und entsprechend gegenzusteuern, ist auch weiteres Grundsatzwissen wichtig. Dazu zählt: Wissen über menschliche Motive und deren (ggf. Nicht-)Berücksichtigung, Eustress- und Distress-Faktoren, positive und negative Stressoren, Arten (unnötiger und vermeidbarer) Belastungen und positives Auffangen, Einschätzung von Pausen und Pausenzeiten, Sinnesreize als Auslöser oder Heiler (akustisch / Lärm / Beschallung, visuell/optisch, olfaktorisch und gustatorisch), Arbeitsplatz, Umfeld und Peripherie als Auslöser, Vermeider oder Heiler, die richtige oder falsche Arbeitsplatzbeleuchtung als Auslöser, Vermeider oder Heiler, Druck als Auslöser (Zeitdruck und geschürte oder unterschwellige Ängste), Mobbing, Nicht-Beachtung, Missachtung und Ausgrenzung als Auslöser, Gehirnchemie und Wirkmechanismen, Führungskräfte-Kommunikation als Auslöser von Krankheiten und als Programmierer für Störungen, Führungskräfte-Kommunikation als Motivator, Heiler und Therapeut, Grundlagen der "gewaltfreien" motivierenden Kommunikation usw.
Individualität
Trotz eines Ermessensspielraumes ist die Gefährdungsbeurteilung nicht pauschal, sondern auf die Merkmale des individuellen Unternehmens nach logisch-sauberen Kategorien auf die
individuell unterschiedlichen Arbeitsplätze, Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen zuzuschneidern - und eine zum Betrieb passende Methode zu wählen. ib Personalpsychologie NRW hilft ihnen bei all
dem oder macht das direkt komplett alles für Sie. Grundsätzlich kommen drei methodische Vorgehensweisen in Betracht: a) Eine standardisierte schriftliche Mitarbeiterbefragung und / oder
b) Beobachtungsverfahren/Beobachtungsinterviews und / oder c) moderierte Workshops.
A - Beratung
Bereits im Vorfeld oder zur Vorbereitung einer Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen beraten wir Sie gerne. Danach geht es weiter:
B - Mitarbeiterbefragung
Eine von uns vorbereitete oder komplett durchgeführte Mitarbeiterbefragungen bietet die Möglichkeit, eine umfassende Selbsteinschätzung der vorliegenden Belastung durch die Mitarbeiter zu erhalten.
Vorteilhaft bei diesem Vorgehen ist, dass die Belegschaft direkt und unmittelbar an der Einschätzung der Belastung Teilhabe hat. Es entsteht ein sogenanntes Ego-Involvement, was die Akzeptanz späterer Veränderungen deutlich erhöht. Ergänzend zur Mitarbeiterbefragung können auf Wunsch auch Testverfahren eingesetzt werden wie zum Beispiel COPSOQ, ISTA, KFZA, KPB, VERA und RHIA.
C - Beobachtungsverfahren
Kern von Beobachtungsverfahren wie zum Beispiel einer Supervision und/oder Beobachtungsinterviews in Form von Beobachtungen und Gesprächen am Arbeitsplatz ist die Einschätzung und Beobachtung der Tätigkeiten/Arbeitsplätze durch externe Profils wie uns oder fachkundiges geschultes Personal, welches wir für Sie gerne schulen.
D - Analyse-Workshop
Ein professionell moderierter Analyseworkshop ist ein weiteres Mittel, das auch ergänzend eingesetzt werden kann. Hier kommen Beschäftigte und gegebenenfalls auch Führungskräfte zusammen und
beschreiben - angeleitet durch einen Moderator von ib Personalpsychologie NRW - die Belastungsschwerpunkte, Ressourcen sowie mögliche Maßnahmen und Gestaltungsempfehlungen. Zum einen kann
das Erfahrungswissen der Belegschaft, der Führungskräfte und von Fachleuten genutzt werden, zum anderen lassen sich direkt Verbesserungsvorschläge und Maßnahmen entwickeln.
E - Kombi-Paket (A-D)
Empfehlenswert ist eine Kombination aus mehreren Methoden unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen des Unternehmens. In vielen Unternehmen hat es sich bewährt, zunächst mit
Pilotabteilungen oder -bereichen zu beginnen und das Vorgehen zu testen.
F - Ergänzende Führungskräfte-Schulungen
Zudem sollten Schulungen für die Führungskräfte durchgeführt werden. Beispielhafte Fälle (Fallanalysen) und entsprechendes Führungskräfte-Handeln (z.B. Motivatoren und Eustress-Aufbauer) sollten in der entsprechenden Schulung bzw. Sensibilisierung der Führungskräfte ebenso berücksichtigt werden wie psychologische Tipps und pragmatische Ratschläge sowie Tipps für eine zeitgemäße Mitarbeiterführung und eine positive Entwicklungen in Bezug auf Vertrauen, Anerkennung und Zufriedenheit. Siehe z.B. Führungskräfte-Sensibilisierung Psyche
G - Zertifizierte Ausbildung
"Fachkraft für psychische Arbeitssicherheit" (ibPP)
Gerne können Sie eine geeignete Führungskraft von uns zur "Fachkraft für psychische Arbeitssicherheit" ausbilden lassen und danach das Zepter selbst in die Hand nehmen. Wir sorgen dafür, dass ihr
Mitarbeiter / Ihre Mitarbeiterin das - von seinem / ihrem Fachwissen her - nachfolgend vernünftig für Sie umsetzt, alles sauber dokumentiert und maßgeblich dazu beiträgt, den Arbeitsschutz
in Bezug auf psychiche Belastungen zu optimieren und die Motivation der Mitarbeiter dauerhaft aufrechtzuerhalten und möglichst zu erhöhen.
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